Autonomes Fahren – Was genau ist das überhaupt und wie sieht die rechtliche Lage aus?

Autonomes Fahren – Was genau ist das überhaupt?

Autonomes Fahren beschreibt die Fortbewegung eines Fahrzeuges ohne einen Fahrer, d.h. dass die hochentwickelten Systeme das Denken und Handeln eines menschlichen Fahrers übernehmen. Der Mensch wird dadurch vom Fahrer zum Passagier und muss nicht mehr eingreifen.

Grundsätzlich unterscheidet man in 5 verschiedene Stufen des autonomen Fahrens – diese beschreiben, wie weit fortgeschritten, dass jeweilige Fahrzeug ist und wie selbstständig es bereits fahren kann.

Die fünf Stufen des autonomen Fahrens

Level 1: assistiertes Fahren
Der Fahrer wird von Fahrerassistenzsystemen unterstützt, allerdings trägt er immer noch die volle Verantwortung für das Fahren. Er muss weiterhin das Lenkrad umfassen, die Umgebung überwachen und jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug haben.

Level 2: teilautomatisiertes Fahren
Der PKW kann zeitweise manche Aufgaben selbst ausführen, ohne dass der Mensch eingreifen muss. Es werden einzelne Systeme miteinander kombiniert wie beispielsweise der Spurthalte- und Notbremsassistent mit dem automatischen Abstandsregeltempomaten. Der Fahrer ist weiterhin für die Überwachung der Umgebung verantwortlich und muss immer in der Lage sein, das Fahrzeug bei Systemausfall kontrollieren zu können.

Level 3: bedingt automatisiertes Fahren
Hier ist das Fahrzeug in der Lage über einen bestimmten Zeitraum sowie unter geeigneten Bedingungen, welche der Hersteller vorgibt, gewisse Fahraufgaben allein zu bewältigen. Im Unterschied zum Level 2 darf sich der Fahrer vorübergehend vom Verkehr und seiner Fahraufgabe abwenden, jedoch ist er im Falle eines Systemausfalls für die Kontrolle des Fahrzeugs zuständig. Dieses Level stelle eine Herausforderung dar, angemessen zu reagieren, wenn ein Fehler auftritt oder das System versagt, ohne die Umgebung zu überwachen oder überwacht zu haben.

Level 4: hochautomatisiertes Fahren
Das Fahrzeug kann auf bestimmten Strecken und unter bestimmten Voraussetzungen bereits völlig selbständig fahren.

Level 5: vollautomatisiertes Fahren
Das Fahrzeug fährt ganz selbstständig – der Fahrer muss nicht mehr eingreifen. Es gibt nur noch Passagiere und keine Autofahrer mehr, auch auf komplexen Strecken, fährt das Fahrzeug vollkommen selbständig.

Was ist der aktuelle Stand in Österreich/EU? Was sind die aktuellen rechtlichen Grundlagen diesbezüglich?

Aktuell werden autonome Fahrzeuge bereits auf öffentlichen Straßen für z.B. Testzwecke eingesetzt, als Serienelemente sind autonome Fahrfunktionen der Stufen 3 und 4 noch nicht erlaubt. Aufgrund der rechtlichen Lage ist es ebenfalls notwendig, dass immer ein sogenannter Sicherheitslenker im hinter dem Steuer sitzen muss , der im Notfall eingreifen kann. Ein Zwischenschritt zu dieser Methodik und dem vollständigen autonomen Fahren könnte die sogenannte „Teleoperation“ sein. Teleoperation bedeutet, eine Anlage oder Maschine aus der Ferne zu bedienen. Demnach wird hierbei nur eingegriffen, wenn das Fahrzeug einen „Hilferuf“ an den Teleoperator sendet.

Dies könnte eine vielversprechende Lösung für den aktuellen Fahrermangel sein und den Weg für einen effizienten und sicheren teilautomatisierten Transport ebnen.

Welche Vorteile bringt autonomes Fahren mit sich?

Die meisten Unfälle passieren aufgrund von menschlichem Fehlverhalten. Durch autonomes Fahren könnte dies deutlich vermieden werden.

Die Fahrtzeit steht dem Passagier frei zur Verfügung, demnach könnte also beispielsweise am Nachhauseweg noch weitergearbeitet werden.

Der Fahrgast muss sich keinerlei Gedanken über die aktuelle Verkehrslage oder sonstige Themen machen, er kann sich einfach in das Fahrzeug setzen und die Fahrt genießen.

Durch den daraus erwarteten besseren Verkehrsfluss z.B. durch eine Kommunikation der Fahrzeuge untereinander und mit der Infrastruktur (z.B. Ampel) kommt es zu weniger Staus und somit weniger Kraftstoffverbrauch. Zudem kann dadurch ebenfalls die Lärmbelastung minimiert werden.

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