Freie Bahn zum Testen automatisierter Nutzfahrzeuge

Die Gesetzgebung ebnet mit der 39. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG 1976) den Weg für Anwendungen erster automatisierter Nutzfahrzeuge und Arbeitsmaschinen.

Das Testen automatisierter Nutzfahrzeuge war bislang nur beschränkt möglich. Eine große Hürde lag bisher unter anderem in der Gesetzgebung. Gemeinsam mit den Reform-Werken hat die DigiTrans GmbH Ende des letzten Jahres an einer, in Europa einzigartigen, Gesetzesänderung mitgewirkt, mit der ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung gemacht wurde.  

 „Die Änderung im KFG bietet zahlreiche Chancen für die nachhaltige Entwicklung unserer Städte, die Verkehrssicherheit sowie des Industrie- und des Forschungsstandortes“.(Eva Tatschl-Unterberger, Geschäftsführerin der Testregion DigiTrans GmbH)

Was wurde im Detail geändert, damit das Testen von automatisierten Arbeitsmaschinen und Nutzfahrzeugen im öffentlichen Raum ermöglicht wird

Unter dem §96 des KFG 1976 wurde angefügt, dass Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von unter 10 Km/h auch ohne einen Platz für den Lenker ausgeführt werden können. Die Bedienung des Fahrzeuges hat in diesem Fall über eine Fernbedienung zu erfolgen. Die Person, die das Fahrzeug steuert, muss sich dabei in der Nähe des Fahrzeuges aufhalten, um bei Gefahrensituationen notfalls einschreiten zu können. Die Person gilt als Lenker und muss das Fahrzeug über einen Notschalter zum Stillstand bringen können. Näheres dazu kann direkt aus dem Bundesgesetzblatt entnommen werden.

Vorteile der Änderungen für das Testen automatisierter
Arbeitsmaschinen und Nutzfahrzeuge

Für Forschungsprojekte im Bereich der automatisierten Arbeitsmaschinen und Nutzfahrzeuge ergeben sich durch die Änderung eine Vielzahl an neuen Testmöglichkeiten. Eines dieser Forschungsprojekte ist beispielsweise das Projekt AUTILITY. Hauptaufgabe von AUTILITY ist die Erforschung, Erprobung und Weiterentwicklung der Schlüsseltechnologien, die notwendig sind, um automatisierte Transport- und Arbeitsabläufe zu ermöglichen. Mittels innovativer technischer Methoden soll dabei ein multifunktionaler Geräteträger der Firma Reform für den automatisierten Einsatz weiterentwickelt und unter realen Bedingungen auf einem geschlossenen Werksgelände getestet werden.

Metron Geräteträger automatisierter Rasenmäher

© Reform-Werke Bauer & Co Gesellschaft m.b.H.

Der Geräteträger Metron der Firma Reform im Test-Einsatz. Der Fahrer kann das Fahrzeug bequem und sicher überwachen und steuern.

metron automatisierter Geräteträger

© Reform-Werke Bauer & Co Gesellschaft m.b.H.

Automatisierter Geräteträger bei der Arbeit. So können eine Vielzahl an gefährlichen Arbeitsabläufen reduziert werden.

Metron Geräterträger im Test

© AIT Austrian Institute of Technology GmbH

Der Geräteträger kann zu Testzwecken mit zahlreichen Anbauten wie Stereo-Kameras und Lidar-Sensoren ausgestattet werden.

Mit der Gesetzesänderung im KFG können eine Vielzahl an weiteren Anwendungsfällen im Bereich der automatisierten Kommunaldienste auch im öffentlichen Verkehr getestet werden und zur Umsetzung kommen . Die Arbeit der Menschen kann dadurch erheblich erleichtert werden. Mitarbeiter der Kommunalen-Dienste müssen sich zur Pflege von Grünbereichen neben Straßen und Autobahnen nicht mehr unmittelbar in die Gefahrenzone begeben, sondern können das Gerät bequem und sicher über eine Fernbedingung überwachen und steuern. Auch im Last-Mile-Delivery Bereich ergeben sich durch die Änderung im KFG viele Möglichkeiten für erste Tests und Anwendungen im Bereich der kleinen Zustellfahrzeuge in Österreichs Städten. Digitrans plant in beiden Bereichen erste Anwendungsfälle in Österreich zu testen. 

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